Schweizer Tierärzteschaft fordert eine Vergütung für die Behandlung von Findeltieren
Tierärzte wollten nationale Lösung für Bezahlung von Behandlungen von herrenlosen Tieren
November 4, 2026 - Lesezeit: 2 Minuten
Tierärzte leisten bei Findeltieren regelmässig Nothilfe, ohne zu wissen, wer die Kosten trägt. Damit erbringen sie jedes Jahr unbezahlte Leistungen im öffentlichen Interesse. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) fordert deshalb eine nationale Lösung für die Finanzierung dieser Fälle.
Behandlungskosten von Findeltieren sollen von der Allgemeinheit getragen werden
Ein Auto fährt eine Katze an. Eine Passantin bringt das verletzte Tier in die nächste Tierarztpraxis. Die Katze hat keinen Chip, weshalb unklar ist, wem sie gehört. Der Tierarzt behandelt das Tier trotzdem. Die Kosten kann er jedoch niemandem verrechnen, denn nur wenige Gemeinden übernehmen die Behandlungskosten von Findeltieren. Die Behandlung verletzter Findeltiere ist eine Leistung im öffentlichen Interesse. Die damit verbundenen Kosten dürfen nicht auf die Tierärzteschaft als Leistungserbringerin abgewälzt werden. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) unterstützt deshalb die Motion «Rechtssicherheit für Tierärzte und Tierärztinnen bei Fundtieren» von Nationalrätin Meret Schneider. Diese fordert, dass die Behandlungskosten von Findeltieren auf Bundesebene geregelt und von der Allgemeinheit übernommen werden.
Eine nationale Lösung statt eines kantonalen Flickenteppichs
Die GST erachtet eine Regelung auf Bundesebene als wirksamer als Lösungen auf Kantons- oder Gemeindeebene. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Tierärztinnen und Tierärzte in der ganzen Schweiz für ihren Dienst an der Allgemeinheit gleichermassen entschädigt werden. Regelungen auf Kantons- oder Gemeindeebene würden hingegen zu einem Flickenteppich mit unterschiedlichsten Lösungen führen. Ein Beispiel dafür ist das Chip-Obligatorium für Katzen: Nachdem das Bundesparlament ein solches Obligatorium im Mai 2025 abgelehnt hatte, führen es nun einzelne Kantone eigenständig ein. Auch hier würde die GST eine schweizweite Lösung begrüssen. Ein Chip-Obligatorium würde die Identifikation der Halterinnen und Halter verunfallter Katzen erleichtern. Dadurch könnten die Behandlungskosten den Verantwortlichen verrechnet werden, statt dass Tierarztpraxen oder die Allgemeinheit dafür aufkommen müssten.
(pd) (Foto: GST)

Kommentare
No comments yet. Be the first to comment!